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Channel: Kommentare zu: Strafanzeige gegen Merkel wegen Billigung der Tötung bin Ladens
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Von: stephan

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Dieser Vergleich hinkt m.E. aus mehreren Gründen:

Bei einer Steinigung sollte doch jeder wissen, dass dies eine rechtswidrige Tötung wäre. Bei der causa Osama bin Laden ist die Rechtslage hingegen alles andere als eindeutig.

Außerdem geht es ja bei § 140 StGB um die nachträgliche Billigung einer der – über die Verweise genannten – Straftaten und nicht um das Einfordern einer bestimmten Tötungshandlung.


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