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Channel: Kommentare zu: Strafanzeige gegen Merkel wegen Billigung der Tötung bin Ladens
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Von: Bilo

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Bzgl. Der VSS. Konkreter Gefährdung. Man stelle sich nur vor, die Bundeskanzlerin hätte etwas in lobendes Richtung NS- Geschichte von sich gegeben. M.E. ergäbe sich diese Frage dann nicht mehr.
Deshalb ist in einem solchen Fall hinsichtlich Weltsicherheitspolitik die vss der konkreten Gefährdung zu eng und lässt eine Anwendung nicht zu, weshalb dann eine Strafbarkeitslücke vorläge.

Allerdings bin ich in keinster Weise davon überzeugt, dass sich je eine StA eine Anklage anmaßen wird.


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